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Thema "Gewalt und Vernachlässigung im CVJM Eberstadt"

Erschienen in Neues aus den Ortsvereinen von Gustav 27 Dezember, 2010

Die Mitarbeiter/innen des CVJM Darmstadt-Eberstadt haben sich mit der Problematik von Gewalt und Vernachlässigung in der Jugendarbeit auseinandergesetzt.

Der Vorstand des CVJM-Eberstadt informiert mit diesem Merkblatt die ehrenamtlich Mitarbeitenden (Mitarbeiter/innen und Helfer/innen) zu der aktuellen Themenstellung:

Gewalt und Vernachlässigung im CVJM-Eberstadt

Unter dem Begriff der „Gewalt“ ist auch sexuelle Gewalt („Missbrauch“) und seelische Gewalt („Mobbing“) zu verstehen.

Grundsätzliches:

Unsere CVJM-Arbeit wird durch das Miteinander von Menschen bestimmt und bleibt durch die Beziehung der ehrenamtlich Tätigen und Verantwortlichen zu Gott lebendig. Dabei soll der Umgang untereinander von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Dies gilt umso mehr im Verhältnis zu Schutzbefohlenen, beispielsweise bei Gruppenaktionen, Freizeiten oder offenen Angeboten.

Vertrauensvolle Beziehungen geben den uns anvertrauten jungen Menschen Sicherheit und stärken deren persönliche Entwicklung. Gegenseitiges Vertrauen darf im Interesse aller Beteiligten und im Hinblick auf den Fürsorgeansatz unserer Arbeit, unseres Verkündigungsauftrages und der Außendarstellung unseres Vereins niemals negativ ausgenutzt werden.

Folgende Eckpunkte sind dabei besonders zu berücksichtigen:

  1. Die uns anvertrauten Menschen werden wir nach den Grundprinzipien des CVJM in Leib, Seele und Geist stärken. Ein respektvoller Umgang miteinander stellt den weitestmöglichen Schutz vor Gefahren und Gewalt sicher.
  2. Die Angebote unserer CVJM-Arbeit werden so gestaltet, dass Vernachlässigung und jede Form von Gewalt verhindert wird. Unter diesem Gesichtspunkt werden Programmteile und freie Zeiten bei allen unseren Freizeitangeboten entsprechend organisiert.
  3. In unseren Angeboten werden in besonderer Weise die individuellen Grenzempfindungen aller Beteiligten berücksichtigt und respektiert. Dies beinhaltet auch die Intimsphäre und persönliche Schamgrenzen. Der Umgang mit „Nähe“ und „Distanz“ wird verantwortungsvoll sichergestellt. Sexuelle Kontakte zu Schutzbefohlenen unterbleiben.
  4. Jede Form von abwertendem, diskriminierendem, rassistischem, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten, verbal wie nonverbal, widerspricht den Grundsätzen unserer CVJM-Arbeit. Daher pflegen wir einen respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander und in der Außenwirkung.
  5. Bei entsprechendem Fehlverhalten bzw. Verdachtsmomenten durch Teilnehmende oder Verantwortliche im Zusammenhang mit Angeboten des CVJM oder im zugehörigen Umfeld, besteht für jeden ehrenamtlich Mitarbeitenden die Verpflichtung, Fehlentwicklungen aufzuzeigen bzw. zu hinterfragen und angemessene Reaktionen zu veranlassen. Dabei sollte möglichst auch kompetente Hilfe „von außen“ gesucht werden. Bei der Klärung bzw. Bereinigung von Sachverhalten wird ein respektvoller und unvoreingenommener Umgang gepflegt. Bis zur Aufklärung der genauen Umstände unterbleibt eine Vorverurteilung.