Teilnahmebedingungen der Freizeiten
des CVJM Kreisverbandes Starkenburg e.V.
Anmeldung und Vertragsabschluss !
Den Freizeiten kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine
Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung muss auf dem
Vordruck des Freizeitprospektes erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von mindestens
einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Anmeldung wird ein Vertrag rechtskräftig,
maßgeblich dafür die Freizeitausschreibungen und diese Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung
bitte an den jeweiligen Gruppen- oder Freizeitleiter weitergeben.
Zahlungsbedingungen !
Mit der Anmeldung ist die angegebene Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens zwei
Wochen vor Beginn der Freizeit, bzw. zu dem in der Anmeldung genannten Termin, dem Konto des
Veranstalters zugehen.
Rücktritt des Teilnehmers/Ersatzperson !
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen
Erklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zurück oder ohne
Rücktrittserklärung eine Freizeit nicht an, so können vom Veranstalter angemessene
Entschädigungen für bereits entstandene Kosten verlangt werden. Dies ist auch pauschaliert
möglich. Bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und 22. Tag vor der Freizeit sind 40 % des Preises,
zwischen dem 21. Tag und Beginn der Freizeit 70 % des Reisepreises zu zahlen. Der Veranstalter
behält sich vor, im Einzelfall auch einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Teilnehmer/die
Teilnehmerin kann mit Zustimmung der Freizeitleitung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten
werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Rücktritt durch den Veranstalter von einer Freizeit !
Wird eine ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Freizeit
bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer/die
Teilnehmerin unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Haftung !
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der
Freizeit, aber nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, auch dann nicht, wenn die
Freizeitleitung an diesen Leistungen (z.B. Veranstaltungen) teilnimmt. Minderjährige
Teilnehmer/innen unterliegen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Alle Teilnehmer/innen haben den
Weisungen der Freizeitleitung Folge zu leisten.
Haftungsbegrenzung !
Die Haftung des Veranstalters ist -gleich aus welchem Rechtsgrund- der Höhe nach beschränkt auf
den dreifachen Freizeitpreis, soweit ein Schaden eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder der Veranstalter für einen dem
Teilnehmer/der Teilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Fremdleistungsveranstalters verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist in so weit
beschränkt, in wie weit gesetzliche Vorschriften auf Fremdleistungen anzuwenden sind und somit
deren Haftung ebenfalls beschränkt ist.
Freizeitordnung !
Waffen, Feuerwerkskörper oder sonstige gefährliche Gegenstände sind ebenso wie der Besitz und
der Konsum illegaler Drogen auf der Freizeit verboten. Die Haus-/Platzordnung der
Freizeitunterkünfte ist für alle TeilnehmerInnen bindend. Die Leitung einer Freizeit ist berechtigt,
bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder die Platzordnung der Freizeitgelände
Teilnehmer/innen auf deren Kosten nach Hause zu schicken.